Satzung / Geschäftsordnung
Das im Jahr 1995 auf Privatinitiative gegründete Projekt
„Notfallnachsorge im Landkreis Kelheim“
trägt den Namen
>MONA<
als Kürzel für
MOBILE ORGANISATION NOTFALLSEELSORGE & ANSCHLUSSDIENSTE
auch
MOBILE NACHSORGE
Wichtigster Anschlussdienst ist KID (Kriseninterventionsdienst) KELHEIM.
Speziell geschulte und geeignete Rettungsdienstmitarbeiter
und Personen mit besonderer Lebenserfahrung sowie SeelsorgerInnen
betreuen Menschen, für die in der Hektik eines laufenden Notfalleinsatzes
sonst niemand Zeit hat.
Die Betroffenen werden in den ersten Minuten und Stunden
nach einem plötzlich eingetretenen, besonders schwerwiegenden Ereignis durch
>MONA<
nach den Grundregeln der Psychotraumatologie begleitet,
so lange,bis das soziale Netz der Betreuten wieder funktioniert
oder fachliche Weiterbetreuung gesichert ist.
Der Einsatz von >MONA< erfolgt immer
unentgeltlich und kostenfrei und gemäß der Satzung des IRK:
Ohne Ansehen der Person, der Herkunft, des Standes, der Rasse
oder
der Konfession,
für alle Menschen gleich.
>MONA<
kann nur über die Rettungsleitstelle im Rahmen eines Notfalleinsatzes angefordert werden.
Als Kriterium für den Einsatz gilt die aktuelle Indikationsliste.
Sie kann durch Absprache
nach Einverständnis beider Vorsitzender
geändert werden,
sollte dies dringend erforderlich sein.
Mitarbeiter/In bei >MONA< können sein:
· Priester und Seelsorger/Innen
· Rettungsdienstmitarbeiter/Innen mit KID-Ausbildung
· Personen mit besonderer Lebenserfahrung und entspr. Eignung
Aufnahmebedingungen für >MONA<-Mitarbeiter sind:
· Mindest-Lebensalter von 24 Jahren, bei Rettungsassistenten 21 Jahre
· Physische und psychische Gesundheit
· Abgeschlossene Berufsausbildung
· Erfahrung im Umgang mit Menschen
· Aktueller EH oder San-Kurs
· Führerschein
· Eigenes Mobiltelefon
· Bereitschaft zur Anerkenntnis der >MONA<-Satzung
· Eingangstest bzw. Vorstellungsgespräch beim Psychologen
Die >MONA<-Mitarbeiter/Innen verpflichten sich
Nach ihrer
Alarmierung durch die Einsatzleitung >MONA<
oder die Rettungsleitstelle den Einsatzort unverzüglich auf zu suchen
Eine strikte Schweigepflicht
gegenüber Dritten zu wahren und diese Verpflichtung schriftlich zu bestätigen
Den dienstlichen Weisungen
der Einsatzleitung Folge zu leisten und diese aktuell über wesentliche
Schritte zur Abwicklung des Einsatzes zu informieren, um eine kontinuierliche
Qualität zu gewährleisten
Regelmäßig Gruppentreffen zu
besuchen, die der Planung und Reflexion (Supervision) sowie der
Qualitätssicherung von
>MONA<-Einsätzen dienen
Fortbildungsangebote zum
Thema KID oder NFS wahrzunehmen
Das Prinzip der Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit zu wahren(dazu gehört auch, einen Einsatz zu verweigern oder abzugeben, wenn man sich überfordert fühlt oder in unzulänglicher psychischer Verfassung ist!).
Die Vollversammlung von >MONA< wählt alle 4 Jahre:
die/den erste/n Vorsitzende/
die/den zweite/n Vorsitzende/n
den/die Schriftführer/in
die/den Kassenbeauftragte/n
Die Wahl erfolgt schriftlich oder, bei Einverständnis aller, per Akklamation.
Die Aufgaben der Vorsitzenden von >MONA<:
· Sorge um die Effektivität der Einsatzmodalitäten
unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung
· Sorge um die Bereitstellung von Hilfsmitteln
· Sorge um die Beschaffung von Finanzmitteln
· Sorge um die Einhaltung von Sicherheitsaspekten
· Sorge um Fortbildung, Supervision und Zusammenhalt der Gruppe
· Außenvertretung von >MONA< (Kontakte zur BRK-Führung, zu Polizei und anderen Hilfsorganisationen, Öffentlichkeitsarbeit)
Allgemeines:
Die Mitglieder von >MONA<
treffen sich wenigstens jeden 2.Monat
zu Absprachen, Einsatznachbesprechungen, Supervision, Planung, Information oder zur Weiterbildung.
Die Teilnehmer tragen die Fahrtkosten zu diesen Treffen selbst.
Kelheim, 12.06.2003 © Inhalt: Erich Stauber