Satzung / Geschäftsordnung

Das im Jahr 1995 auf Privatinitiative gegründete Projekt

„Notfallnachsorge im Landkreis Kelheim“

trägt den Namen

>MONA<

 als Kürzel für

MOBILE ORGANISATION NOTFALLSEELSORGE & ANSCHLUSSDIENSTE

auch

MOBILE NACHSORGE

 

Wichtigster Anschlussdienst ist KID (Kriseninterventionsdienst) KELHEIM.

Speziell geschulte und geeignete Rettungsdienstmitarbeiter

und Personen mit besonderer Lebenserfahrung sowie SeelsorgerInnen

betreuen Menschen, für die in der Hektik eines laufenden Notfalleinsatzes

sonst niemand Zeit hat.

 Die Betroffenen werden in den ersten Minuten und Stunden

nach einem plötzlich eingetretenen, besonders schwerwiegenden Ereignis durch

>MONA<

nach den Grundregeln der Psychotraumatologie begleitet,

so lange,bis das soziale Netz der Betreuten wieder funktioniert

oder fachliche Weiterbetreuung gesichert ist.

 

Der Einsatz von >MONA< erfolgt immer

unentgeltlich und kostenfrei und gemäß der Satzung des IRK:

Ohne Ansehen der Person, der Herkunft, des Standes, der Rasse

oder

der Konfession,

für alle Menschen gleich.

>MONA<

kann nur über die Rettungsleitstelle im Rahmen eines Notfalleinsatzes angefordert werden.

 Als Kriterium für den Einsatz gilt die aktuelle Indikationsliste.

Sie kann durch Absprache

nach Einverständnis beider Vorsitzender

geändert werden,

sollte dies dringend erforderlich sein.


Mitarbeiter/In bei >MONA< können sein:

·        Priester und Seelsorger/Innen

·        Rettungsdienstmitarbeiter/Innen mit KID-Ausbildung

·        Personen mit besonderer Lebenserfahrung und entspr. Eignung

Aufnahmebedingungen für >MONA<-Mitarbeiter sind:

·        Mindest-Lebensalter von 24 Jahren, bei Rettungsassistenten 21 Jahre

·        Physische und psychische Gesundheit

·        Abgeschlossene Berufsausbildung

·        Erfahrung im Umgang mit Menschen

·        Aktueller EH oder San-Kurs

·        Führerschein

·        Eigenes Mobiltelefon

·        Bereitschaft zur Anerkenntnis der >MONA<-Satzung

·        Eingangstest bzw. Vorstellungsgespräch beim Psychologen

 

Die >MONA<-Mitarbeiter/Innen verpflichten sich

Die Vollversammlung von >MONA< wählt alle 4 Jahre:

  1. die/den erste/n Vorsitzende/
     

  2. die/den zweite/n Vorsitzende/n
     

  3. den/die Schriftführer/in
     

  4.  die/den Kassenbeauftragte/n

Die Wahl erfolgt schriftlich oder, bei Einverständnis aller, per Akklamation.

Die Aufgaben der Vorsitzenden von >MONA<:

·        Sorge um die Effektivität der Einsatzmodalitäten

unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung

·        Sorge um die Bereitstellung von Hilfsmitteln

·        Sorge um die Beschaffung von Finanzmitteln

·        Sorge um die Einhaltung von Sicherheitsaspekten

·        Sorge um Fortbildung, Supervision und Zusammenhalt der Gruppe

·        Außenvertretung von >MONA< (Kontakte zur BRK-Führung, zu Polizei und anderen Hilfsorganisationen, Öffentlichkeitsarbeit)

 

Allgemeines:

 

Die Mitglieder von >MONA<

treffen sich wenigstens jeden 2.Monat

zu Absprachen, Einsatznachbesprechungen, Supervision, Planung, Information oder zur Weiterbildung.

Die Teilnehmer tragen die Fahrtkosten zu diesen Treffen selbst.

Kelheim, 12.06.2003                                                                            © Inhalt: Erich Stauber

                        

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